Durch mein Ausbildung zur Diätassistentin und das Zertifikat „Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED“ erfülle ich die Anbieterqualifikation für Ernährungsfachkräfte, die im Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen gefordert wird. Dies ist eine Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen für präventive Ernährungsberatung und -Therapie. Leistungen nach § 20 SGB V oder nach §43SGB V.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt Stundengenau und mit Nachweis für die Krankenkasse.
Aktuellen unterstützen die Krankenkassen Ihre Termine zwischen 40% - 100%, bitte erkundigen Sie sich vorher.
Einzelberatung:
Für die Kostenübernahme der individuellen Beratung durch die Krankenkasse benötigst Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung oder eine Präventionsempfehlung deiner Ärztin / deines Arztes. Diese findest du am Ende dieser Seite zum herunterladen. AOK Bayern Versichtere Personen, werden oft nicht mit Unterstütz in der Einzelberatung, da die AOK Ihre eigenen Beraterin haben. Es lohnt sich aber sich bei der Krankenkasse dirket zu informieren. Präventionkurse haben dort weniger Hürden.
Präventionskurs:
Um die Bezuschussung für einen Präventionskurs zu erhalten, ist es ausreichend wenn Du das Kurszertifikat mit der Rechnung bei der Krankenkasse einreichst. Das Zertifikat erhältst Du nach Beendigung des Kurses. Erkundige Dich, bitte vorher in welchem Umfang der Kurs von deiner Kasse bezuschusst wird.
Arbeitssuchend, Alleinerziehend oder Studierend? Sprechen Sie mich bitte an!
Gerne unterstütze ich bei Fragen rund um die Antragstellung telefonisch oder per E-Mail.
Wird eine Ernährungstherapie als Nachsorgeleistung von der Reha Einrichtung als notwendig erachtet und auf dem Formular G4900 entsprechend empfohlen, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für zunächst bis zu 10 Termine, eine Verlängerung ist möglich.
Die bei Kindern ist die einbeziehung der Eltern erforderlich.